Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 401, während den Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der dem Verband angehörenden Gemeinden (Büchenbeuren, Dickenschied, Hirschfeld, Laufersweiler, Lindenschied, Niederweiler, Sohrschied, Wahlenau) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen,
vom 03. bis einschließlich 11. Nov. 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.