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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfügung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sohren hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 beschlossen, dass folgende Erschließungsstraße gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2005 (GVBl. S. 387), wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird:

- die Straße „Ausoniusring“ (Flur 13 Flurstück-Nr. 44/10, 17/24, 17/27, 20/16)

als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3 a) LStrG.

Die zu widmenden Verkehrsflächen sind auf der als Anlage beigefügten Karte rot gekennzeichnet.

Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Die Straße „Ausoniusring“ ist endgültig hergestellt und wird in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsfläche genutzt. Nach der Erschließung dieser Straße und der nunmehr erfolgten formellen Widmung besteht ein öffentliches Interesse daran, diese Straßenverkehrsfläche unverzüglich dem Gemeingebrauch, insbesondere aber den Anliegern, zur Verfügung zu stellen. Daher wird die sofortige Vollziehung der Widmungsverfügung hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Bei schriftlicher Erhebung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Diese Verfügung ergeht im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Sohren.

Hinweis zur Bekanntgabe:

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gilt die Widmungsverfügung mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

55481 Kirchberg, den 31.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg
(Siegel)
Peter Müller, Bürgermeister