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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverband Gemünden für das Jahr 2025 vom 03. November 2025

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

659.000 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

659.000 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

647.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

647.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Verbandsumlage

Die Umlagesätze für die Unterhaltungs- und Betriebskosten nach § 9 Abs. 4 der Verbandsordnung werden für die Verbandsmitglieder festgesetzt auf:

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 0 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 0 Euro und zum 31.12.2025 0 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Abwasserzweckverband Gemünden
Kirchberg, den 03.11.2025
Müller
(Unterschrift)
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 KomZG in Verbindung mit § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.11.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11.2025 bis 17.11.2025 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Abwasserzweckverband Gemünden
Kirchberg, den 03.11.2025
Müller
(Unterschrift)
Verbandsvorsteher