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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebung Bebauungsplan „Im Steitz“

- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

1) Offenlage:

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Steitz“ der Ortsgemeinde Woppenroth liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023 durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Woppenroth vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 17.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag - Mittwoch

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr - 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr - 13.00 Uhr.

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) sind keine zu verzeichnen. Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

Die Informationen sind in der Begründung, insbesondere im Umweltbericht erläutert.

2) Inhalt des Verfahrens:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Woppenroth hat am 24.04.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Textfestsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen insbesondere aufgrund der detaillierten gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich der Dachformen, der Dachaufbauten, der Kniestockhöhe und der Höhe der baulichen Anlagen nicht mehr den heutigen Ansprüchen und engen die individuelle Planungsfreiheit erheblich ein. Der Bebauungsplan entspricht nicht mehr dem Planungswillen der Ortsgemeinde.

3) Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flächen:

Flur 3 Flurstücke 5/1, 6 teilweise, 7/2, 7/3 teilweise, 8/5 teilweise, 8/6 teilweise, 9/1, 10/1, 10/2 teilweise sowie

Flur 4 Flurstücke 4/1, 4/3 teilweise, 4/4 teilweise, 4/5 teilweise, 4/8, 4/9 teilweise, 5/3 teilweise, 49/1 teilweise.

Das Plangebiet ist aus der unter 4) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen und die Auflistung aller Grundstücke sind den Planunterlagen zu entnehmen.

4) Übersichtskarte:

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen, sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 09.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller, Bürgermeister