- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Steitz“ der Ortsgemeinde Woppenroth liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023 durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Woppenroth vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 17.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag - Mittwoch | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr - 13.00 Uhr. |
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) sind keine zu verzeichnen. Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
| Themenbereich | Art der Umweltinformation |
| Tiere | Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
| Pflanzen | Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
| Fläche/Böden | Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Wasser | Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Wasserschutzgebiete, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Dränage-, Niederschlags- und Abwasser sowie Starkregenereignissen |
| Luft und Klima | Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Natura-2000-Gebiete | Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Natura 2000- Gebieten |
| Mensch, Gesundheit | Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen sowie zu möglichen Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens |
| Kultur- und Sachgüter | Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter |
| Wechselwirkungen | Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Die Informationen sind in der Begründung, insbesondere im Umweltbericht erläutert.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Woppenroth hat am 24.04.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Textfestsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen insbesondere aufgrund der detaillierten gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich der Dachformen, der Dachaufbauten, der Kniestockhöhe und der Höhe der baulichen Anlagen nicht mehr den heutigen Ansprüchen und engen die individuelle Planungsfreiheit erheblich ein. Der Bebauungsplan entspricht nicht mehr dem Planungswillen der Ortsgemeinde.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flächen:
Flur 3 Flurstücke 5/1, 6 teilweise, 7/2, 7/3 teilweise, 8/5 teilweise, 8/6 teilweise, 9/1, 10/1, 10/2 teilweise sowie
Flur 4 Flurstücke 4/1, 4/3 teilweise, 4/4 teilweise, 4/5 teilweise, 4/8, 4/9 teilweise, 5/3 teilweise, 49/1 teilweise.
Das Plangebiet ist aus der unter 4) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen und die Auflistung aller Grundstücke sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen, sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: