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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Industriegebiet an der B 421“, 5. Änderung

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hat am 17.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Industriegebiet an der B 421“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss).

Vorgesehen ist im bestehenden Industriegebiet die von der Otto-Hahn-Straße abbiegend in Richtung Westen vorgesehene Straßenverkehrsfläche entfallen zu lassen. Konkret sollen eine südliche Teilfläche der Straßenbreite den angrenzenden Bauflächen zugeschlagen und für die nördlich verbleibende Teilfläche Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt werden. Die Baugrenzen werden an die neu vorgesehene Situation angepasst und das bisher festgesetzte Leitungsrecht auf den Bauflächen südlich davon soll entfallen.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und sich insbesondere die Gebietsart „Industriegebiet“ nach § 9 Baunutzungsverordnung nicht ändert, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Anwendung finden.

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Kirchberg sind von der Planänderung betroffen:

Flur 1 Flurstücke 2/111, 2/112, 2/113 (teilweise), 2/115, 2/116 (teilweise) und 2/133.

Das Plangebiet ist aus den unter 3) abgedruckten Übersichtskarten ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚Industriegebiet an der B 421‘, 5. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hat in der Sitzung am 17.03.2022 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“ der Stadt Kirchberg liegt mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

02. Dezember 2022 bis einschließlich 09. Januar 2023

während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg (Hunsrück), im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (durchgehend),

Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Daneben können diese Bekanntmachung und die genannten Planunterlagen zusätzlich auch auf unserer Internetseite „www.kirchberg-hunsrueck.de“ unter der Rubrik „Rathaus / Bauen & Umwelt / Bebauungspläne / Entwürfe/lfd. Verfahren“ unter „Stadt Kirchberg“ eingesehen werden. Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Stadt Kirchberg vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden. Bezüglich unserer vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die vorstehenden Angaben verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann per E-Mail an die auf der Internetseite angegebene Adresse oder durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift; hierzu empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter der Telefonnummer 06763-910-311.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen, eine Beurteilung der Auswirkungen der Planänderung auf Umweltbelange ist davon unabhängig in der Begründung

dokumentiert. Die Erstellung eines Umweltberichts und Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind bei dieser Verfahrensart ebenfalls nicht erforderlich.

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus den nachfolgenden Übersichtskarten ist das Plangebiet zu ersehen; sie sind nicht verbindlich, sondern dienen nur der besseren Orientierung:

Lage / Standort des Änderungsbereichs:

Abgrenzung Geltungsbereich:

55481 Kirchberg (Hunsrück), — Harald Rosenbaum
den 16. November 2022 — Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung — 
Kirchberg (Hunsrück) —