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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die 6. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen einschließlich der Erhebung von Gebühren (Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung) der Ortsgemeinde Sohren vom 25.10.2023

(Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung) der Ortsgemeinde Sohren vom 25.10.2023

Der Ortsgemeinderat von Sohren hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel I

§ 25 (Gebühren) Nr. 9 wird wie folgt geändert:

9.

Ausheben und Schließen der Gräber

9.1

bei Erdbestattungen —  400,00 EUR

9.2

bei Urnenbestattungen  — 160,00 EUR

Artikel II

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

55487 Sohren, den 25.10.2023
Ortsgemeinde Sohren
(Dienstsiegel)
Markus Bongard (Ortsbürgermeister)

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.