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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfügung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, dass die nachfolgenden Straßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) aus Rechtssicherheitsgründen wie folgt dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen und sonstige Straßen im Sinne des § 3 Nr. 3 a des Landesstraßengesetzes (LStrG) gewidmet werden:

1. Waldgasse, Flur 22 Nr. 72/1, Flur 21 Nr. 73/13 tlw. bis zur Einmündung „Idarblick“ (Fl. 21 Nr. 24/17)

2. Idarblick, Flur 21 Nr. 24/17 tlw.

Die zu widmenden Verkehrsflächen sind auf den als Anlage beigefügten Karten farblich gekennzeichnet.

Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Die Straßen werden in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsfläche genutzt. Nach der nunmehr erfolgten formellen Widmung besteht ein öffentliches Interesse daran, diese Straßenverkehrsflächen unverzüglich dem Gemeingebrauch, insbesondere aber den Anliegern, zur Verfügung zu stellen. Daher wird die sofortige Vollziehung der Widmungsverfügung hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Bei schriftlicher Erhebung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Diese Verfügung ergeht im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Kappel.

Hinweise zur Bekanntgabe:

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt die Widmungsverfügung mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

55481 Kirchberg, den 07.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)
(Siegel)
(Müller) Bürgermeister