1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich der Verbandsversammlung zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 202, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Bärenbach, Büchenbeuren, Hahn, Lautzenhausen und Sohren haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an rathaus@kirchberg-hunsrueck.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |