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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung Bebauungsplan „Im Unart III“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niedersohren hat am 31.07.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Unart III“ beschlossen. Gegenstand der Änderung ist die Installation zweier neuer Baugebietsteile, in welchen eine Anpassung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten und damit einhergehende weitere sinnvolle Anpassungen vorgenommen werden sollen, um so die Attraktivität zum Bau von Mehrfamilienhäusern zu erhöhen.

Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Niedersohren durch die Planung betroffen: Flur 2 Flurstücke 81/2, 81/20, 81/21, 81/22, 81/23, 81/24, 81/25, 81/26, 81/27, 81/28, 81/29, 81/31, 81/32, 81/33, 81/34, 81/35, 81/36, 81/37, 81/38, 85/34, 85/35 (teilweise), 161/3 und 172/3.

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Unart III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchberg ist durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Im Unart III, 1. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 28.10.2025 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planungsunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Unart III“ der Ortsgemeinde Niedersohren mit der Begründung sowie dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

21. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Niedersohren vorgesehenen Änderung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 21.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist annähernd der Standort des Plangebiets zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 17.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller, Bürgermeister