Die Ortsgemeinde Niedersohren ruft folgende Gräber, deren 30-jährige Ruhezeit abgelaufen ist zur Abräumung auf:
Grabfeld 1 - Reihengrabstätten für Erdbestattungen
Reihe 1, Grab-Nr. 2, Heinrich Schuster († 1976)
Reihe 1, Grab-Nr. 7, Otto Jerratsch († 1974)
Reihe 3, Grab-Nr. 1, Juliane Hegen († 1983)
Reihe 3, Grab-Nr. 4, Alfred Sulzbacher († 1983)
Die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG der Verstorbenen in den o.g. Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten bis spätestens 29. Februar 2024
abzuräumen. Die Grabmale und Einfassungen einschließlich der Betonfundamente sind zu entfernen und die Grabbeete einzuebnen, wobei der Mutterboden an Ort und Stelle zu belassen ist.
Bei Interesse kann ein gemeinschaftliches Abräumen über die Ortsgemeinde organisiert werden, hierfür wenden Sie sich bitte an mich (Tel. 06543/ 500 152).
Falls die Verantwortlichen der Aufforderung zur Grabräumung und Einebnung nicht fristgerecht nachkommen, kann die Ortsgemeinde Niedersohren die notwendigen Maßnahmen auf deren Kosten ausführen lassen.