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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Im Langenacker“

- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

1) Offenlage:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Langenacker“ der Ortsgemeinde Bärenbach liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

01. Dezember 2023 bis einschließlich 08. Januar 2024

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Bärenbach vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 01.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB):

Die Informationen sind in der Begründung sowie daneben insbesondere im Umweltbericht und im Fachbeitrag Naturschutz erläutert bzw. ergeben sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der bisherigen Beteiligung.

2) Inhalt des Verfahrens:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bärenbach hat am 13.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Wohnbaugebiet östlich der Ortslage beschlossen. Das Plangebiet umfasst dabei ca. 2,6 ha und ermöglicht 22 Bauplätze.

3) Geltungsbereich:

Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Bärenbach durch die Planung betroffen: Flur 3 Flurstücke 44/3, 44/5, 46 (teilweise), 49/1, 49/2, 50/1, 50/2, 51, 52/1, 52/2, 95 und Flur 4 Flurstück 161.

Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus der Entwurfsfassung. Das Plangebiet ist aus der unter 4) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

4) Übersichtskarte:

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen, sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 23.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller
Bürgermeister