- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
1) Offenlage:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Langenacker“ der Ortsgemeinde Bärenbach liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01. Dezember 2023 bis einschließlich 08. Januar 2024
durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Bärenbach vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 01.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB):
| Themenbereich | Art der Umweltinformation |
| Tiere | Angaben zur Tierartenvielfalt, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
| Pflanzen | Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
| Fläche/Böden | Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Boden-funktionen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Wasser | Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Dränage-, Niederschlags- und Abwasser sowie Starkregenereignissen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Luft und Klima | Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen, die zu erwartenden Wärmeemissionen, den Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Landschaftsbild/ Erholung | Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe |
| Biologische Vielfalt | Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
| Natura-2000- Gebiete | Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten |
| Mensch, Gesundheit | Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen sowie zu mögl. Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie Einschätzung der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen) |
| Kultur- und Sachgüter | Angaben zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern |
| Emissionen, Abfälle, Abwässer | Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen, zu Abfällen und Abwässern |
| Nutzung erneuerbaren Energien | Angaben, wie die Nutzung erneuerbaren Energien im Plangebiet ermöglicht wird |
| Umweltaussagen übergeordneter Planungen | Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten |
| Wechselwirkungen | Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Die Informationen sind in der Begründung sowie daneben insbesondere im Umweltbericht und im Fachbeitrag Naturschutz erläutert bzw. ergeben sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der bisherigen Beteiligung.
2) Inhalt des Verfahrens:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bärenbach hat am 13.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Wohnbaugebiet östlich der Ortslage beschlossen. Das Plangebiet umfasst dabei ca. 2,6 ha und ermöglicht 22 Bauplätze.
3) Geltungsbereich:
Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Bärenbach durch die Planung betroffen: Flur 3 Flurstücke 44/3, 44/5, 46 (teilweise), 49/1, 49/2, 50/1, 50/2, 51, 52/1, 52/2, 95 und Flur 4 Flurstück 161.
Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus der Entwurfsfassung. Das Plangebiet ist aus der unter 4) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
4) Übersichtskarte:
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen, sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: