38 von 40 Gemeinden in der Verbandsgemeinde Kirchberg bilden ab 01.01.2024 diesen Zweckverband, um die mit der Trägerschaft einer Kindertagesstätte verbundenen Belastungen künftig gemeinsam zu schultern.
Diese Übertragung der Trägerschaft betrifft die
Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte ist für die Gemeinden mit einem beachtlichen Aufwand verbunden, den einzelne Gemeinden oder kleine KiTa-Bezirke dauerhaft nicht mehr tragen können.
Daher haben sich die Gemeinden zu diesem Schritt entschlossen, um auch künftig KiTa-Plätze in der erforderlichen Anzahl und Qualität anbieten zu können.
Was ändert sich für die in den Einrichtungen betreuten Kinder?
Kurze Antwort - NICHTS!
Die Einzugsbereiche der Kindertagesstätten bleiben am 1. Januar 2024 unverändert. Das gleiche gilt auch für das Personal in den Kindertagesstätten.
Die heute betreuten Kinder müssen also nicht eine andere Kindertagesstätte wechseln und behalten auch ab 1. Januar 2024 die gewohnten Bezugspersonen in der jeweiligen Einrichtung.
Eines der Ziele, die auch der Zweckverband in Zukunft verfolgen wird, ist es, den Eltern unverändert eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten.
Falls Sie als Eltern eines betreuten Kindes Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Leitung Ihrer Kindertagesstätte.