1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Belg hat am 11.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „An der Buch“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Die Festsetzungen sollen an die heutigen Vorstellungen und Anforderungen für ein modernes Bauen von Wohnhäusern angepasst werden, beschränkt auf die Textfestsetzungen, insbesondere was die Bauformen, Bauhöhen und gestalterischen Aspekte betrifft.
Da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Anwendung finden.
Folgende Grundstücke in der Gemarkung Belg sind von der Planänderung betroffen:
Flur 4 Flurstücke 52/2, 52/4, 52/5 (teilweise), 53 (teilweise) und 87; Flur 13 Flurstücke 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7/1 (teilweise), 7/2 (teilweise), 8/1, 8/3, 8/4, 69/1, 69/2 (teilweise), 119 (teilweise), 120, 125, 127.
Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.
Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚An der Buch‘, 1. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Belg hat in der Sitzung am 11.10.2023 auch den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Buch“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Änderungsverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Buch“ der Ortsgemeinde Belg mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 08. Dezember 2023 bis einschließlich 12. Januar 2024 durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB können die Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB). Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Weg erfolgen, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Bezüglich der vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme bzw. der Erreichbarkeit der Verwaltung bei persönlicher Vorsprache wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Neben der Veröffentlichung im Internet wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Planunterlagen werden dafür in der Zeit vom 08.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen, eine Beurteilung der Auswirkungen der Planänderung auf Umweltbelange ist davon unabhängig in der Begründung
dokumentiert. Die Erstellung eines Umweltberichts und Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind bei dieser Verfahrensart ebenfalls nicht erforderlich.
3) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: