Bekanntmachung
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 16. Dezember 2022, Az.: 02.2-1910-PF 31a/ PF 36, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 13.02.2023 bis 27.02.2023 einschl.
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer Nr. 116,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer Nr. 417,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer Nr. 451, sowie
bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach, Zimmer Nr. 202,
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 13.02.2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).