Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 09.01.2022 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) und des § 25 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I: S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Besonderes Vorkaufsrecht
(1) Die Ortsgemeinde Kappel sieht die Notwendigkeit, die Innentwicklung voranzutreiben und hierbei auf eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung Einfluss zu nehmen. Ziel ist es, bereits vorhandene, aber auch in naher Zukunft eintretende Leerstände sowie Baulücken und gering genutzte Flächen innerorts zu mobilisieren und einer geeigneten Nutzung (vorrangig Wohnbebauung) zuzuführen. Weitere Aspekte für den Erlass der Vorkaufssatzung sind aus der Begründung zu entnehmen.
(2) Zur Sicherung steht der Gemeinde innerhalb des in § 2 dieser Satzung beschriebenen Geltungsbereiches ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches an den unbebauten und bebauten Grundstücken zu.
(3) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt und es der Vorbereitung bzw. Durchführung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme dient. Der Verwendungszweck des Grundstückes ist anzugeben, soweit dies zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts bereits möglich ist.
§ 2 Geltungsbereich
Das Satzungsgebiet wird im Norden durch die rückwärtige Bebauung der Kastellauner Straße, im Osten durch die B 327 und die Industriestraße, im Süden durch die rückwärtige Bebauung der Waldgasse, im Westen durch die rückwärtige Bebauung der Eschwieser Straße und im Nordwesten durch die Straße „Im Dörchen“ sowie „Hinter der Kirche“ begrenzt.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist die beigefügte Übersichtskarte (ohne Maßstab) mit Darstellung der Abgrenzung des Satzungsgebietes (rote Umrandung). Die Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage).
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage (Geltungsbereich) zur Vorkaufssatzung der Ortsgemeinde Kappel:
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.