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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchberg für das Jahr 2026 vom 22. Januar 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  17.197.150 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  17.197.150 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  636.250 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.031.700 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  7.536.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -5.504.800 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  4.868.550 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 4.940.000 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  — 0 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1.

der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen „Verbandsgemeindewerke“ auf  — 7.594.850 Euro

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen „Verbandsgemeindewerke“ auf  —  1.000.000 Euro

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen „Verbandsgemeindewerke“ auf  —  0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen  —  0 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Für die kommunalen Einrichtungen „Abwasserbeseitigung“ und „Wasserversorgung“ werden Benutzungsgebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 und den Satzungen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung –Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung– sowie über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung –Entgeltsatzung Wasserversorgung– der Verbandsgemeinde Kirchberg in der derzeit geltenden Form erhoben.

Nach §§ 2 Abs. 1, 7-9 KAG sowie §§ 1 Abs. 3, 11-19 der Entgeltsatzung „Wasserversorgung“ sowie §§ 1 Abs. 4, 12–26 der Entgeltsatzung „Abwasserbeseitigung“ werden folgende laufende Entgelte festgesetzt:

§ 7 Umlage

(Verbandsgemeindeumlage/Sonderumlage Betriebsvollzug Gemeindewald)

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 31,00 v. H. festgesetzt.

Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird gemäß § 32 Abs. 2 LFAG eine Sonderumlage für den Betriebsvollzug imGemeindewald von 58,00 € je Hektar reduzierter Holzbodenfläche erhoben.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 47.799.169 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

beträgt 47.918.169 Euro und zum 31.12. 2026 47.918.169 Euro.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit wird nicht zugelassen.

Verbandsgemeinde Kirchberg
Kirchberg, 22.01.2026
Peter Müller
(Unterschrift)
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO in

Verbindung mit §§ 80 Abs. 3, 103 Abs. 2 GemO und § 15 EigAnVO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den

Festsetzungen in § 5 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Die nach §§ 95 Abs. 4 GemO und 80 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 103 Abs. 2 GemO und § 15 EigAnVO erforderliche

aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird erteilt:

1.

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke (§ 103 Abs. 2 GemO):

7.594.850 €

2.

Die rechtlich noch bestehende Kreditgenehmigung für den Haushalt 2025 wird zur Klarstellung aufgehoben.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.01.2026 bis 09.02.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 309 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeinde Kirchberg
Kirchberg, 22.01.2026
Peter Müller
(Unterschrift)
Bürgermeister