1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Büchenbeuren hat am 12.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Kirchstraße / Friedhof“ für einen kleinen Teilbereich zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Auf dem Grundstück des Gemeindebüros sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im nord-westlichen Bereich angrenzend an die Hauptstraße eine Paket-Packstation aufstellen zu können. Bisher ist an dem vorgesehenen Standort in dem Bebauungsplan noch eine Straßenverkehrsfläche in Form eines kurzen Stichweges und im weiteren Verlauf ein Wirtschaftsweg festgesetzt, die aber aufgrund der aktuellen Nutzung des Grundstücks und der entbehrlichen Erschließungsmöglichkeit für eine Bebauung in zweiter Reihe entfallen können.
Für den Bebauungsplan ist insgesamt eine Überarbeitung und Konkretisierung für die beabsichtigte bauliche Entwicklung im Ortskern von Büchenbeuren vorgesehen (1. Änderung), wegen der geringen Veränderung für die Zulässigkeit einer Paket-Packstation soll diese Teilabsicht im Rahmen einer eigenständigen 2. Änderung zeitlich vorgezogen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Anwendung finden.
Die konkrete Veränderung soll sich nur auf das gemeindliche Grundstück Gemarkung Büchenbeuren Flur 7 Flurstück 119 beziehen, als Geltungsbereich wird das vollständige Grundstück erfasst.
Das Plangebiet ist aus den unter 3) abgedruckten Übersichtskarten ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.
Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚Bahnhofstraße / Kirchstraße / Friedhof‘, 2. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Büchenbeuren hat in der Sitzung am 12.12.2025 auch den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße / Kirchstraße / Friedhof“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Änderungsverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße / Kirchstraße / Friedhof“ der Ortsgemeinde Büchenbeuren mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
30. Januar 2026 bis einschließlich 02. März 2026
durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können die Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB). Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Weg erfolgen. Bei schriftlicher Stellungnahme wird bezüglich der vollständigen Adresse bzw. für eine persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bezüglich der Erreichbarkeit der Verwaltung auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Neben der Veröffentlichung im Internet wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Planunterlagen werden dafür in der Zeit vom 30.01.2026 bis einschließlich 02.03.2026 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen, eine Beurteilung der Auswirkungen der Planänderung auf Umweltbelange ist davon unabhängig in der Begründung
dokumentiert. Die Erstellung eines Umweltberichts und Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind bei dieser Verfahrensart ebenfalls nicht erforderlich.
3) Übersichtskarten zum Plangebiet
Aus den nachfolgenden Übersichtskarten ist das Plangebiet zu ersehen; sie sind nicht verbindlich, sondern dienen nur der besseren Orientierung:
Lage / Standort des Änderungsbereichs:
Abgrenzung Geltungsbereich: