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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung -der Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) vom 07.12.2022

Der Verbandsgemeinderat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2, 7 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Anlage zu § 4 wird bezüglich der Ermittlungsgebiete für die Berechnung des Beitragssatzes für die erste Herstellung und die räumliche Erweiterung um die Karte des Gebietes Flughafen Hahn erweitert.

§ 2

Die Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

55481 Kirchberg, den 07.12.2022 —  (- Siegel -) Harald Rosenbaum
Verbandsgemeindeverwaltung — Bürgermeister
Kirchberg (Hunsrück) — 

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.