zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers/ einer stellvertretenden Wehrführerin am 27.01.2026
Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer / die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl findet am Dienstag, den 27.01.2026 um 18:30 Uhr im Gemeindehaus in Niederweiler statt.
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers/ der stellvertretenden Wehrführerin |
| 3. | Verschiedenes |