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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 51/2023
Aus der Verbandsgemeinde
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KiTa-Zweckverband VG Kirchberg geht zum 01.01.2024 an den Start!

Zum 01.01.2024 gründen 37 Ortsgemeinden und die Stadt Kirchberg den Kindertagesstättenzweckverband Verbandsgemeinde Kirchberg. Mit dem Zweckverband werden diese Kommunen die vielfältigen Aufgaben in den 7 Kindertagesstätten künftig auf einer neuen Ebene gemeinsam bewältigen.

Mit der konstituierenden Sitzung am 11.12.2023 fand ein mehrmonatiger intensiver und von Zeitdruck geprägter Prozess seinen vorläufigen Abschluss.

Die Verbandsversammlung wählte Bürgermeister Müller zum ersten Verbandsvorsteher. Stadtbürgermeister Werner Wöllstein, Kirchberg und Ortsbürgermeister Markus Bongard, Sohren übernehmen die Funktion der stellvertretenden Verbandsvorsteher.

Bürgermeister Müller dankte den Vertretern der Gemeinden für die Bereitschaft, diesen wegweisenden Schritt zu wagen. 38 Gemeinden seien trotz unterschiedlichster Interessen- bzw. Ausgangslagen bereit, im Wege des Kompromisses eine gemeinsame Lösung für diese Pflichtaufgabe auf den Weg zu bringen.

Und diese Pflichtaufgabe hat eine beachtliche Tragweite:

Insbesondere die in den nächsten Jahren erforderlichen Investitionen würden in den bisherigen kleinteiligen KiTa-Bezirken etliche Gemeinden wirtschaftlich überfordern. Der wirtschaftliche Handlungsspielraum wäre auf Jahre hinaus deutlich einengt bzw. nicht mehr vorhanden.

Durch das Wahrnehmen der Trägerverantwortung ist bei den ehrenamtlichen Bürgermeister ein deutlich gestiegener Zeitaufwand festzustellen. Vielen Funktionsträger ist es kaum möglich, die daraus resultierende Aufgabenvielfalt neben einer hauptberuflichen Beschäftigung zu bewältigen. Dies hat auch Folgen für die Bereitschaft das Amt bei den in 2024 anstehenden Kommunalwahlen zu kandidieren.

Mit der Gründung des Zweckverbandes werden die wirtschaftlichen Herausforderungen auf viele Schultern verteilt und die Trägerverantwortung professionalisiert.

Für die betroffenen Eltern und Personensorgeberechtigte ändert sich nichts. Der Zweckverband gibt für die bestehenden Kindertagesstätten eine Bestandsgarantie. Das Personal wechselt umfassend im Zuge des Betriebsübergangs den Arbeitgeber. Damit bleiben auch den betreuten Kindern am 2. Januar ihre gewohnte Umgebung und die Bezugspersonen erhalten.