Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
1) Inhalt der Planung
Der Bebauungsplan „Im Langenacker“ hat seit der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2024 formelle Planreife. Dieser Zustand ermöglicht die Bauaktivität für Straßenverkehrsflächen und öffentliche Einrichtungen aber auch für private Bauvorhaben.
Zwischenzeitlich haben sich im Rahmen der Umsetzung Änderungswünsche der Ortsgemeinde ergeben.
Konkret wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Um die neu vorgesehenen Veränderungen berücksichtigen zu können, erfolgt ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durch nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Langenacker“ betrifft konkret die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Bärenbach:
Flur 3 Flurstücke 44/3, 44/5, 46 (teilweise), 49/1, 49/2, 50/1, 50/2, 51, 52/1, 52/2, 95 und Flur 4 Flurstück 161.
Der genaue Verlauf des Geltungsbereichs ergibt sich aus den Planunterlagen. Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 29.10.2025 den vom Planungsbüro geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planungsunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bärenbach ist mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Bärenbach vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.
Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können
3) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist annähernd der Standort des Plangebiets zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: