Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Halten und Führen von Hunden in der Verbandsgemeinde Kirchberg

Das Halten und Führen von Hunden ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchberg geregelt. Danach dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich von den Hunden verunreinigt werden. Darüber hinaus sind Halter und Führer verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

In letzter Zeit sind der Verwaltung wiederholt Beschwerden von Bürgern darüber zugegangen, dass Hundebesitzer die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung nicht einhalten. Wir bitten daher alle Betroffenen, die oben aufgeführten Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden zu beachten.

Verbandsgemeinde Kirchberg
Örtliche Ordnungsbehörde