Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans des Abwasserzweckverbandes Simmern/Hunsrück für die Haushaltsjahre 2026/2027 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme
vom 09.02.2026 bis zum 20.02.2026
während der Dienststunden bei den Verbandsgemeindewerken Simmern-Rheinböllen AöR, 55469 Simmern, Brühlstraße 2, Zimmer 106, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei den Verbandsgemeindewerken Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.