Am Sonntag, dem 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bärenbach statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13. Februar 2026, 12 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55481 Kirchberg (Hunsrück) erhalten.