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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der ZV Bärenbach-Lautzenhausen für das Jahr 2023 vom 13.02.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 76.350 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 83.050 Euro

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag -6.700 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 21.300 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -21.300 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 558.662,99 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 570.313 Euro und zum 31.12.2023 563.613 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

ZV Bärenbach-Lautzenhausen, 13.02.2023 — Harald Rosenbaum
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.01.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.02.2023 bis 28.02.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 202 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

ZV Bärenbach-Lautzenhausen, 13.02.2023 — Harald Rosenbaum
Verbandsvorsteher