Wir bitten alle Grundstückseigentümer in nächster Zeit, den Wuchs ihrer Anpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen zu Straßen und Wegen zu kontrollieren.
Betroffene Grundstückseigentümer haben die Pflicht, Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Gehwegen und Straßen sowie von Wirtschaftswegen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Freizuschneiden ist auch der Luftraum. Die freie Durchgangshöhe ohne Bewuchs über Gehwegen soll mindestens 2,50 Meter und die Durchgangshöhe über Straßen und Wirtschaftswegen mindestens 4,50 Meter betragen.
Besonders Verkehrszeichen und Straßenlaternen sollten großzügig freigeschnitten werden, damit die Verkehrszeichen erkannt werden können und die Ausleuchtung der Straßen und Fußwege gewährleistet ist; solche Maßnahmen sind zu dieser Jahreszeit zulässig.
Wir möchten alle Grundstückseigentümer bitten, ihrer Rückschnittpflicht nachzukommen.