Öffentliche Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans des Abwasserzweckverbandes Simmern/Hunsrück für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme vom 19.02.2024 bis zum 27.02.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55469 Simmern, Brühlstraße 2, Fachbereich Verbandsgemeindewerke, Zimmer 106, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.