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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „In den Gärten II“

1) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hatte am 14.12.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „In den Gärten II“ in einigen Detailpunkten abzuändern.

Gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der zugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung in der Zeit vom

Freitag, 16. Februar 2024, bis einschließlich Montag, 18. März 2024,

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der von der Stadt Kirchberg vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern oder Auskünfte zu verlangen.

Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 16.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes findet die Verfahrensart des § 13a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ Anwendung, bei der diese Anforderungen nicht erforderlich sind (§ 13a Absatz 2 Ziffer 1 BauGB).

Da bereits Beteiligungen zu der vorherigen Fassung des Planentwurfs durchgeführt worden waren, werden die hierbei eingegangenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zusammengestellt mit veröffentlicht.

2) Inhalt der Planung

Gegenstand der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Herstellung neuer Bauflächen im Bereich zwischen dem Baugebiet „In den Gärten“ und der Bebauung südlich der „Graf-Simon-Straße“. Vorgesehen ist als Art der baulichen Nutzung grundsätzlich ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für eine Baureihe entlang der Bundesstraße 421 soll die Mischgebietsnutzung nach § 6 BauNVO weitergeführt werden, die im südlich gelegenen Baugebiet „In den Gärten“ bereits festgesetzt ist.

3) Geltungsbereich

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Kirchberg sind von der Planung betroffen:

Flur 48 Flurstücke 69/3, 69/6, 70/1, 72, 73 und 108/1.

4) Änderungen gegenüber dem Vorentwurf

Gegenüber dem bisherigen Entwurf des Bebauungsplanes „In den Gärten II“, der in der Zeit vom 05.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 im Rahmen der vorherigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB auslag, wurden nachfolgende Änderungen oder Ergänzungen eingearbeitet:

Planzeichnung:

  • Wegfall der westlichen Fläche mit der Festsetzung „Fläche für die Regelung des Wasserabflusses“, „Muldengraben“ sowie „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auf privaten Flächen“
  • Veränderung der überbaubaren Grundstücksfläche / Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich
  • Festsetzung der Anschlussfläche an die bestehende Entwässerungsmulde

Textfestsetzungen:

Ergänzung der bauplanungsrechtlichen Festsetzung Ziffer 1.9 Führung von Versorgungsleitungen („Im Plangebiet sind nur unterirdische Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen zulässig.“) um den Zusatz: „Dies gilt nicht für die Aufstellung von oberirdischen Schaltgehäusen.“

Begründung:

Redaktionelle Anpassungen u.a. bei den Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung

Die genauen Änderungen ergeben sich aus den veröffentlichten Planunterlagen.

5) Übersichtskarten zum Plangebiet

Aus den nachfolgenden Übersichtskarten ist das Plangebiet zu ersehen; sie sind nicht verbindlich, sondern dienen nur der besseren Orientierung:

Lage / Standort des Bebauungsplangebietes:

Abgrenzung Geltungsbereich:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 02.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller
Bürgermeister