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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“

1) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hatte am 12.10.2023 beschlossen, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“ in einigen Punkten abzuändern.

Gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB wird der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der zugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung in der Zeit vom Freitag, 14. Februar 2025, bis einschließlich Montag, 17. März 2025, im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der von der Stadt Kirchberg vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern oder Auskünfte zu verlangen.

Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen (gegenüber der vorherigen Entwurfsfassung der 6. Änderung des Bebauungsplanes) Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 14.02.2025 bis einschließlich 17.03.2025 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag - Mittwoch

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr - 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr - 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen. Für die Änderung des Bebauungsplanes findet die Verfahrensart des § 13 „Vereinfachtes Verfahren“ Anwendung, bei der die vorgenannten Anforderungen nicht erforderlich sind.

Da bereits eine Beteiligung zu der vorherigen Fassung des Planentwurfs durchgeführt worden war, werden die hierbei eingegangenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zusammengestellt mit veröffentlicht.

2) Inhalt der Planung

Ziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“ ist es, eine Zusammenführung aller Änderungen in einer aktualisierten Planurkunde zu erzielen und diese an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die grünordnerischen Festsetzungen, welche aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes stammen, werden eingearbeitet. Weiterhin werden die textlichen Festsetzungen angepasst und bezüglich der zulässigen Bauweise geändert.

3) Änderungen gegenüber dem Vorentwurf

Gegenüber dem bisherigen Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“, der in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 im Rahmen der vorherigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB auslag, wurden nachfolgende Änderungen oder Ergänzungen eingearbeitet:

- Änderung der Grundflächenzahl gemäß § 19 Absatz 1 bis 3 BauNVO von 0,7 auf 0,8.

- Änderung der Baumassenzahl gemäß § 21 BauNVO von 9,0 auf 10,0.

- Entfall der festgesetzten privaten Grünfläche entlang einer Teilstrecke im westlichen Bereich der bisherigen Abgrenzung des Plangebiets, dafür Aufnahme einer angrenzenden Ersatz-

fläche (westlicher Teilbereich Flurstück 2/152) sowie Umwandlung einer kleineren Bauland-fläche in öffentliche Grünfläche (Westlicher Bereich Flurstück 2/145).

- Kleinere redaktionelle Änderungen hinsichtlich der Hinweise zum Denkmalschutz sowie Ergänzungen der Begründung zur Starkregenvorsorge und der Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone III.

Die genauen Formulierungen dieser Veränderungen ergeben sich aus den veröffentlichten Planunterlagen.

4) Geltungsbereich

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Kirchberg sind von der Planänderung betroffen:

Flur 1 Flurstücke 2/15, 2/16, 2/17, 2/37, 2/43, 2/47, 2/49, 2/51, 2/56, 2/57, 2/70, 2/71, 2/76, 2/83, 2/84, 2/85, 2/87, 2/88, 2/89, 2/91, 2/93, 2/94, 2/120, 2/121, 2/126, 2/128, 2/129, 2/130, 2/131, 2/132, 2/133, 2/136, 2/137, 2/138, 2/139, 2/140, 2/141, 2/142, 2/143, 2/144, 2/145, 2/147, 2/148, 2/150, 2/151, 2/152, 12;

Flur 5 Flurstücke 1, 2, 3/37, 3/38, 3/39, 3/42, 3/46, 3/49, 3/51, 3/53, 3/56, 3/57, 3/58, 3/59, 3/60, 3/61, 3/62, 4/3, 4/5, 4/6, 4/7, 4/8, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 36.

Das Plangebiet ist aus der unter 5) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen des Geltungsbereichs der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“ ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

5) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 06.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller, Bürgermeister