Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Halten von Hunden in der Verbandsgemeinde Kirchberg

Das Halten und Führen von Hunden ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchberg geregelt. Danach dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Dies gilt insbesondere auf Wanderwegen (auch Traumschleifen) wo Hundehalter vermehrt damit rechnen müssen, Wanderern zu begegnen.

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich von den Hunden verunreinigt werden. Dazu zählen auch die Feldwege. Darüber hinaus sind Halter und Führer verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

In letzter Zeit sind der Verwaltung wiederholt Beschwerden von Bürgern darüber zugegangen, dass Hundebesitzer die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung nicht einhalten. Wir bitten daher alle Betroffenen, die oben aufgeführten Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden zu beachten.

Die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Verbandsgemeinde Kirchberg
Örtliche Ordnungsbehörde