Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung Bebauungsplan „Weizenacht“

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

1) Inhalt der Planung

Der Bebauungsplan „Weizenacht“ hat seit der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2022 formelle Planreife. Dieser Zustand ermöglicht die Bauaktivität für Straßenverkehrsflächen und öffentliche Einrichtungen aber auch für private Bauvorhaben. Im Rahmen einer erneuten Offenlage im August 2023 wurden bereits einige Festsetzungen angepasst, die bei der Umsetzung und Vermarktung der Baugrundstücke Anpassungsbedarf ergeben haben. Nun wurde erneut eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen.

Konkret wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung der Sockelhöhe (Oberkante Fußboden Erdgeschoss) im Baugebietsteil F auf höchstens 1,20 m
  • Zulassung von Lärmschutzanlagen (Hochbauten) als Alternative zu einer Schallschutzwand / Wall-/ Wandkombination am südlichen Rand des Plangebietes

Um die neu vorgesehenen Veränderungen berücksichtigen zu können, erfolgt ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durch nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weizenacht“ betrifft konkret die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Sohren:

Flur 12 Flurstücke 46/1, 48, 51 und

Flur 13, Flurstücke, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 30/5, 30/6, 33/1, 33/3, 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 33/8, 33/9, 33/10, 33/11, 33/12, 33/13, 33/14, 33/15, 33/16, 33/17, 33/18, 33/19, 33/20, 33/21, 33/22, 33/23, 33/24, 33/25, 33/26, 33/27, 33/28, 33/29, 33/30, 33/31, 33/32, 33/33, 33/34, 33/35, 33/36, 33/37, 33/38, 33 /39, 33/40, 33/41, 33/44, 33/45, 33/46, 33/47, 33/48, 33/49, 33/50, 33/51, 33/52, 33/53, 33/54, 33/55, 33/56, 33/57, 33/58, 33/59, 33/60, 33/61, 33/62, 33/63, 33/64, 33/65, 33/66, 33/67, 33/68, 33/69, 33/70, 33/71, 33/72, 33/73, 33/74, 33/75, 33/76, 33/77, 33/78, 33/79, 33/80, 33/81, 33/86, 33/87, 33/88, 33/90, 33/91, 33/92, 61/1.

Der genaue Verlauf des Geltungsbereichs ergibt sich aus den Planunterlagen. Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 01.02.2024 den vom Planungsbüro geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planungsunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Sohren liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden. Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Sohren vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 23.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag - Mittwoch

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

08.30 Uhr - 13.00 Uhr

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 15.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller, Bürgermeister