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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebung Bebauungsplan „Auf’m Zeilbaum“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gemünden hat am 15.05.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf’m Zeilbaum“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss über die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens).

Bei dem im Jahr 1979 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan „Auf’m Zeilbaum“ handelt es sich um ein Wohnbaugebiet am südöstlichen Ortsrand mit engmaschigen textlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen wie Dachform, Kniestockhöhe und den hieraus resultierenden zulässigen Gebäudetypen. Weiterhin werden sehr restriktive Festsetzungen zu Stellplätzen, Carports und Garagen festgelegt. Diese Festsetzungen entsprechen insbesondere hinsichtlich der genannten Merkmale nicht mehr den heutigen Ansprüchen.

Die Grundstücke im Plangebiet sind weitgehend bebaut, sodass nur noch eine Baulücke existiert.

Eine zukünftige Bebauung beurteilt sich nach der Aufhebung nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für den sogenannten „Innenbereich“ ohne dass Einschränkungen der baulichen Zulässigkeit für die Bebauung aber auch für künftige bauliche Veränderungen an Bestandsgebäuden zu erwarten sind.

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen und die Auflistung aller Grundstücke sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 04.11.2025 die vom Planungsbüro erarbeitete Begründung beschlossen. Mit dem Entwurf der Aufhebungssatzung und der Begründung soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes „Auf’m Zeilbaum“ der Ortsgemeinde Gemünden mit der Begründung sowie dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

20. Februar 2026 bis einschließlich 23. März 2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Gemünden vorgesehenen Aufhebung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 20.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

3) Übersichtskarte:

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen, sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 12.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller
Bürgermeister