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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn

Bebauungsplan „Im Heidefeld“, 1. Änderung und Erweiterung

(Gemarkung Bärenbach)

1) Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Heidefeld“ des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung in der Zeit vom

27. Februar 2026 bis
einschließlich 30. März 2026

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können die Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Weg erfolgen. Bei schriftlicher Stellungnahme wird bezüglich der vollständigen Adresse bzw. für eine persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bezüglich der Erreichbarkeit der Verwaltung auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Neben der Veröffentlichung im Internet wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Planunterlagen werden dafür in der Zeit vom 27.02.2026 bis einschließlich 30.03.2026 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB). Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB):

Die Informationen sind in der Begründung mit dem Umweltbericht, einer Ausarbeitung zur artenschutzrechtlichen Prüfung, der Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz, einem Bericht zur Bodenuntersuchung und einem schalltechnischen Gutachten erläutert bzw. ergeben sich aus den Stellungnahmen der bisherigen Beteiligung.

2) Zuständigkeit

Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn ist anstelle der Ortsgemeinde Bärenbach für dieses bauleitplanerische Verfahren zuständig, da nach § 4 Absatz 3 a) der Verbandsordnung die Bauleitplanung für gewerbliche Vorhaben übernommen worden ist bzw. von der Ortsgemeinde Bärenbach übertragen wurde.

3) Inhalt der Planung

Gegenstand der Planungsabsicht ist die Änderung und Erweiterung des bisherigen Baugebietes „Im Heidefeld“, in dem Betriebsgebäude und -flächen einer Großwäscherei verwirklicht wurden. Für Veränderungen und eine Erweiterung der Flächen war von dem Betrieb im April 2025 ein Antrag gestellt worden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen; dem Antrag auf Einleitung des dafür notwendigen Verfahrens hatte der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 BauGB zugestimmt. Neben Anpassungen im Bestandsbereich wird der Geltungsbereich nach Süden vergrößert, um das Betriebsgebäude und die Bewegungsflächen u.a. für die Verladungen ändern bzw. erweitern zu können. Als Art der baulichen Nutzung wird eine projektbezogene Nutzung für die Wäscherei festgesetzt. Festlegungen von Lärmschutzmaßnahmen, Anpassungen der Parkmöglichkeiten, Flächen für Rückhalte- und Löschwasserbecken sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen runden als wichtigste Inhalte die Planungsabsicht ab.

Die Konkretisierung der Projektplanung wird im Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Vorhabenbeschreibung festgeschrieben, auf die sich neben den anderen Planunterlagen der gesetzlich vorgeschriebene Durchführungsvertrag nach § 12 Absatz 1 BauGB beziehen wird. Mit diesem Vertrag, der vor Abschluss des Verfahrens mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden soll, werden die Verpflichtungen geregelt, das Gesamtprojekt entsprechend den Beschreibungen und Anforderungen umzusetzen.

4) Geltungsbereich

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Bärenbach sind von der Planungsabsicht betroffen:

Flur 4 Flurstücke 7, 8/1 (teilweise), 137/1 (teilweise) und 137/2 sowie Flur 5 Flurstücke 41 und 43/3.

Die konkreten Abgrenzungen des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanverfahrens ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

5) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

6) Änderungen gegenüber dem Vorentwurf

Gegenüber dem bisherigen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Heidefeld“, der in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB veröffentlicht worden war, wurden nachfolgende Änderungen oder Ergänzungen eingearbeitet:

Planzeichnung:

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Reduzierung Plangebiet durch Herausnahme der GE-Flächen nördlich und Beschränkung auf vorhabenbezogene Nutzungsbereiche

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Flächenerweiterung Plangebiet südlich um Flächen für Aufschüttungen und Grün-/ Ausgleichsflächen

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Festsetzung von Flächen für Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall/-wand)

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Veränderung der Baugrenzen, im Bereich der Einfahrt zusätzlich Grünfläche östlich des Lärmschutzwalls

Textfestsetzungen:

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Neuformulierung zur Gebietsausweisung bezüglich Art der baulichen Nutzung

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Neuaufnahme von Festlegungen zu Aufschüttungen

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Festsetzung von aktiven Immissionsschutzmaßnahmen für die Lärmschutzwälle/-wände

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Landschaftsplanerische Festsetzungen für eine Extensivwiese und die Begrünung der Lärmschutzwälle

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Aktualisierung der Hinweise als Anhang zu den Textfestsetzungen

Begründung:

redaktionelle Anpassungen oder Ergänzungen durch das Würdigungsergebnis

Schalltechnisches Gutachten:

Aufnahme als Bestandteil der Planunterlagen als Ergänzung zu den Festsetzungen von Immissionsschutzmaßnahmen

Die genauen Änderungen ergeben sich aus den veröffentlichten Planunterlagen.

55481 Kirchberg Hunsrück), den 19.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller, Bürgermeister