In der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen leben eine erhebliche Anzahl herrenloser Katzen. In den vergangenen Jahren wurden schon mehrfach von der Tierhilfe Rhein-Hunsrück e.V. umfangreiche Kastrationsaktionen durchgeführt, um der steigenden Anzahl und den damit einhergehenden Gesundheitsproblemen der Katzen entgegenzuwirken. Trotz dieser Maßnahmen erhöht sich weiterhin die Anzahl verwilderter Katzen. Krankheiten und Verletzungen treten bei diesen Katzen signifikant häufiger auf als bei Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden. Allein durch die Kastrationsaktionen der freilebenden Katzen konnte der gewünschte Erfolg der Verringerung von Leiden und Schmerzen an Katzen nicht herbeigeführt werden, da die in einem Besitzverhältnis stehenden, unkastrierten Hauskatzen mit Freigang zur Fortsetzung der Fortpflanzungskette beitragen.
Durch die vom Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossene Katzenschutzverordnung soll einer weiteren Vermehrung freilebender Katzen durch Unterbrechung der Fortpflanzungskette entgegengewirkt werden.
Die Regelungen der Katzenschutzverordnung richten sich an alle Halter*innen von Katzen mit unkontrolliertem freien Auslauf (sog. Freigängerkatzen), welche ab 01.02.2024 grundsätzlich verpflichtet sind zur:
• Kennzeichnung
• Registrierung und
• Kastration
ihrer Katzen.
Die detaillierten Regelungen können der nachfolgenden Veröffentlichung der Rechtsverordnung entnommen werden.
Gerne können Sie sich für weitere Informationen an das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Frau Ihmig (06761/837-153, ordnung@sim-rhb.de) wenden.