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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 10/2024
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Gemeinsame Bekanntmachung der Wahlleiterin/ des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeinderäte, des Stadtrats, des Verbandsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 06.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl der Gemeinderäte, des Stadtrats sowie des Verbandsgemeinderats sind in den unter Abschnitt V aufgeführten Ortsgemeinden, der Städte Simmern/Hunsrück und Rheinböllen sowie der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen die dort genannte Zahl von Ratsmitgliedern zu wählen (Spalte 2).

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeinderäte, der Stadträte sowie des Verbandsgemeinderats dürfen höchstens die unter Abschnitt V in Spalte 3 aufgeführte Zahl von Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister sowie der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens der unter Abschnitt V Spalte 4 aufgeführten Zahl von zum jeweiligen Gemeinderat, Stadtrat bzw. zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Für die Ortsgemeinden, der Städte Simmern/Hunsrück und Rheinböllen und die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen ergeben sich die in der Tabelle unter V, Spalten 2 - 4 genannte Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder, die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften.

IV.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (22.04.2024, 18:00 Uhr) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

V.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderäte, der Stadträte, des Verbandsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters, sind bei der

Verbandsgemeindeverwaltung in Simmern/Hunsrück, Wahlamt, Zimmer 209, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück

oder

bei dem jeweiligen Wahlleiter (Spalte 5 u. 6) einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, ab.

Simmern/Hunsrück, den 04. März 2024
Die unter V. genannten Wahlleiter