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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 11/2023
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024vom 14. März 2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern vom 16. Februar 2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

475.000,00 Euro

4.169.750,00 Euro

zusammen auf

475.000,00 Euro

4.169.750,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

a) für das Haushaltsjahr 2023 5.130.000,00 Euro

b) für das Haushaltsjahr 2024 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 4.330.000,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:

2023: 4.500.000 €

2024: 4.500.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

2023

2024

a)

Wasserversorgung

7.782.900,00 Euro

6.650.700,00 Euro

b)

Abwasser-

beseitigung

5.531.600,00 Euro

6.283.850,00 Euro

c)

Energieversorgung

Region Simmern

536.670,00 Euro

367.580,00 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

a)

Wasserversorgung

b)

Abwasser-

beseitigung

c)

Energieversorgung

Region Simmern

3. Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

2023

2024

a)

Wasserversorgung

0,00 Euro

0,00 Euro

b)

Abwasserbeseitigung

0,00 Euro

0,00 Euro

c)

Energieversorgung Region Simmern

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und der Beiträge für ständige Einrichtungen (§ 2 Kommunalabgabengesetz) der Verbandsgemeindewerke werden in einer gesonderten Satzung festgesetzt.

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

1. Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einschließlich der beiden Städte Rheinböllen und Simmern eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt

a) für das Haushaltsjahr 2023 auf 31,5 v. H.

b) für das Haushaltsjahr 2024 auf 31,5 v. H.

2. Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 30.081.159,80 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 30.166.659,80 Euro und zum 31.12.2023 28.880.917,80 Euro.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR (netto) sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in 5 Fällen zugelassen.

55469 Simmern/Hunsrück, den 14. März 2023  — (Siegel) Michael Boos
Verbandsgemeindeverwaltung  — Bürgermeister
Simmern-Rheinböllen  — 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

„Die nach den §§ 95 Abs. 4, 80 Abs. 3 i. V. m. §§ 102, 103 Abs. 2 GemO und § 15 EigAnVO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit erteilt:

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde:

Haushaltsjahr 2023 475.000,-- Euro

Haushaltsjahr 2024 4.169.750,-- Euro

Summe der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:

Haushaltsjahr 2023 5.130.000,-- Euro

Haushaltsjahr 2024 - - -

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeindewerke

Betriebszweig Wasserversorgung

Haushaltsjahr 2023 7.782.900,-- Euro

Haushaltsjahr 2024 6.650.700,-- Euro

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Haushaltsjahr 2023 5.531.600,-- Euro

Haushaltsjahr 2024 6.283.850,-- Euro

Betriebszweig Energieversorgung

Haushaltsjahr 2023 536.670,-- Euro

Haushaltsjahr 2024 367.580,-- Euro

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.03.2023 bis einschließlich 28.03.2023 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 103, öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55469 Simmern/Hunsrück, den 14. März 2023  —  (Siegel) Michael Boos
Verbandsgemeindeverwaltung  — Bürgermeister
Simmern-Rheinböllen  —