Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Stadt Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme
ab Montag, dem 24.03.2025
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 108, bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.