Am Donnerstag, den 09. April 2026, 19.30 Uhr, findet im Sitzungsraum des Gemeindehauses eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Biebern statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen werden. Jagdgenossen sind alle Eigentümer der Grundstücke, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Biebern gehören. Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedete Flächen), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Die Jagdgenossen werden gebeten, soweit vorhanden, Eigentumsnachweise mitzubringen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung |
| 3. | Zusatzvertrag Jagdpacht Nachfolgeregelung Jagdpächter |
| 3. | Bericht des Ortsbürgermeisters über die Verwendung der Jagdpacht |
| 4. | Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht |
| 5. | Verschiedenes |