Seit dem Jahr 2019, bis zu ihrem Tod im Dezember 2024, hat Helga Wendling dieses Ehrenamt in vorbildlicher Weise gelebt, aber trotz mehrfacher Aufrufe haben wir leider noch keine Nachfolgerin/keinen Nachfolger gefunden, die/der sich bereit erklärt hat, diese erfüllende Aufgabe zu übernehmen.
Seniorenpolitik mit und für die Älteren gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die ältere Generation will sich in die Gemeinschaft einbringen, sie will gebraucht werden und an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben. Deshalb ist es außerordentlich wichtig die Senioren an Entwicklung, Planung und Entscheidungen von ortsnahen Angeboten zu beteiligen. Den Seniorenbeauftragten kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Die Ortsgemeinde Ellern sucht also einen Nachfolger/eine Nachfolgerin für dieses wichtige Ehrenamt, in das sich natürlich auch mehrere Personen teilen können!
Kontaktfreudige Mitbürger, denen es wichtig ist Menschen ernst zu nehmen, auf ehrenamtlicher Basis zu helfen, zu vermitteln, manchmal auch einfach nur zuzuhören, setzen sich bitte persönlich, oder über die veröffentlichten Kontaktadressen, mit mir in Verbindung.
Die Gemeinden regeln als Friedhofsträger die Benutzung ihrer Friedhöfe mit einer Friedhofsatzung. Die Satzung enthält Vorschriften über Grabgrößen, Ruhezeiten, Möglichkeiten zur Grabgestaltung und Grabbepflanzung. Im § 16 unserer Friedhofssatzung, sind die Regelungen zu den Rasengräbern festgeschrieben. Dort steht im Absatz (5), dass die Ortsgemeinde die Rasenpflege dieser Gräber für die gesamte Ruhezeit übernimmt.
Das Frühjahr steht vor der Tür und auch die Rasenmäher der Ortsgemeinde starten bald in die Mähsaison. Dazu verweise ich auch auf den Absatz (2) der Satzung, wonach nur von November bis März Grablichter oder Grabschmuck auf den Rasengräbern abgelegt werden darf.
Ich bitte die Regelung zu beachten und Grablichter/Grabdekorationen mit Ablauf des Monats März von den Rasengrabstätten abzuräumen.
Auf den Friedhöfen der VG Simmern-Rheinböllen wird ab dem 01.04.2025 die Standsicherheitsprüfung der stehenden Grabmale durchgeführt. Sollte ein Grabstein nicht mehr standsicher sein, wird ein Aufkleber angebracht und der bzw. die Verantwortliche, soweit bekannt, wird in den nächsten Wochen mit einem Anschreiben informiert und aufgefordert, die Standsicherheit wiederherzustellen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an Ihre/n zuständigen Stadt- bzw. Ortsbürgermeister/in oder an die Sachbearbeiterin des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung, Anni Karl, Zimmer 309, Tel. 06761/837-244, E-Mail: a.karl@sim-rhb.de.
Messstelle:
Ellern, Bahnhofstraße (Hausnummer 24), Richtung Forsthaus Thiergarten
Datum und Zeitraum:
Donnerstag, 13.03.2025, von 09.32 Uhr bis 12.22 Uhr
Gemessene Fahrzeuge 113, Geschwindigkeitsüberschreitungen 41
Zugelassene Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, V / Max (bereinigt) 59 km/h
Die Mähsaison beginnt in unseren Breitengraden etwa in den Monaten März/April und auch im Jahr 2025 haben die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Ellern (und nur die!!) die Möglichkeit, ihren Grünschnitt kostenfrei am Bornhof zur Entsorgung abzuliefern. Wie in den Jahren zuvor, erfolgt die Anfahrt über den Wirtschaftsweg Richtung Argenthal, um nach links zum Sammelplatz (ist ausgeschildert) einzubiegen. Der Grünschnitt wird dort zwischengelagert, die Entsorgung erfolgt durch die Familie Borniger.
Das Abladen nicht erlaubter Abfälle wird rechtlich geahndet und bitte beachten sie, die Anlieferung des Grünschnittes ist nur an Werktagen gestattet!
Die VG Simmern-Rheinböllen, die Städte Simmern und Rheinböllen sowie über 20 Nachbargemeinden unserer VG haben sich für eine fortschrittliche Lösung zur Kommunikation in Form einer jeweils eigenen App von Communi entschieden. Die Ortsgemeinde Ellern hat sich dem Rahmenvertrag ebenfalls angeschlossen. Die App bietet eine sichere Plattform, die leicht zu bedienen ist. Sie können ab sofort diese Möglichkeit nutzen, die neuesten Informationen, Termine, Veranstaltungen sowie Angebote der Gemeinde oder auch der ortsansässigen Vereine über Ihr Handy abzurufen bzw. per Push-Benachrichtigung zu erhalten.
Suchen Sie in Ihrem Google Play Store bzw. Apple App-Store nach „Ellern“ und laden Sie sich die „Ellern“-App auf Ihr Handy, registrieren Sie sich mit Namen, Vornamen und E-Mail-Adresse und schon sind Sie dabei.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Gerne unterstützt Sie bei der Einrichtung der App Marion Reinemann (telefonisch ab 17.00 Uhr unter mobil 0170 8368074).
über Telefon: 06764 7406097
über Fax: 06764 7408095
über Mail: ellern@sim-rhb.de
und über die „Ellern-APP“
Sprechstunde: jeden Dienstag von 17.00 – 18.00 Uhr im Gemeindebüro, oder nach vorheriger Vereinbarung.