Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen des Forstzweckverbandes Simmern für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme ab Dienstag, dem 11.04.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 111, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.