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Ausgabe 14/2024
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Jugendparlament der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Zeitraum vom 29. April 2024, 0.00 Uhr bis 05. Mai 2024, 12.00 Uhr

I.

Die Wahl zum Jugendparlament der Verbandsgemeinde Simmern Rheinböllen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt.

II.

Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 25. März 2024 aufgrund der rechtzeitig eingereichten Bewerbungen für die Wahl zum Jugendparlament der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen folgende Bewerber*innen zugelassen (alphabethische Reihenfolge des Nachnamens):

Aufgrund dieser Bewerbungen wird im Online-Wahlsystem ein Stimmzettel bereitgestellt, auf dem die Bewerber*innen in vorbezeichneter Reihenfolge aufgeführt sind.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:

1.

Die Wähler*innen haben so viele Stimmen, wie Jugendparlamentsmitglieder zu wählen sind. Das Jugendparlament besteht aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern.

2.

Die Wähler*innen vergeben ihre Stimmen auf einem digitalen Stimmzettel.

3.

Es können weniger, jedoch nicht mehr als 12 Stimmen abgegeben werden. Dies ist durch die Wahlsoftware ausgeschlossen.

4.

Die Wähler*innen können den digitalen Stimmzettel durch Auswahl des entsprechenden Optionskästchens ungültig machen.

III.

Die Wahl zum Jugendparlament findet ausschließlich im Onlinewahlverfahren statt. Hierfür erhalten alle Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung einen personalisierten Zugang.

Die wahlberechtigten Personen, die am festgelegten Wahltag, 05. Mai 2024, das 14. aber noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Monate in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen gemeldet sind, erhalten in den nächsten Tagen, spätestens bis zum

11. April 2024, die Wahlbenachrichtigungen. Diese Unterlagen erhalten alle weiteren wichtigen Informationen.

Wer bis zum 11. April 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Montag, den 15. April 2024 Einwendungen erheben.

Simmern, den 28.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Michael Boos, Bürgermeister und Wahlleiter