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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 14/2026
Amtliche Mitteilungen aller Ortsgemeinden
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Baum- und Strauchschnittplatz

Folgend die Nutzungsordnung:

Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

1.

Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinde Nannhausen gestattet.

2.

Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.

Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.

4.

Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.

5.

Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.

6.

Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.

Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

8.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

9.

Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.

10.

Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in, bzw. die Rhein-Hunsrück-Entsorgung.

Das Abladen von Rasenschnitt ist nicht zulässig!

Wieso keinen Rasenschnitt abladen?

Das Problem: Sickersaft durch Verdichtung und akute Brandgefahr

Sickersaft entsteht vor allem dann, wenn leicht abbaubare, wasserreiche Pflanzenreste – das sogenannte krautige Material (wie Rasenschnitt) – verdichtet abgelagert werden. Durch einsetzende biologische Abbauprozesse wird Zellwasser frei. Mischt sich dieses mit Niederschlagswasser, entsteht eine nährstoffkonzentrierte und mit organischen Säuren belastete Flüssigkeit die Böden oder auch nahegelegene Gewässer massiv beeinträchtigt. Frischer Rasenschnitt enthält viel Feuchtigkeit und organisches Material. Die Temperatur im Inneren kann auf 60-80 °C oder mehr steigen – es besteht erhöhte Brandgefahr.

Was ist der Hintergrund:

Der Hintergrund der gesetzlichen Änderungen sind laut Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE) Vorgaben aus Kreislaufwirtschaftsgesetz und Baugesetzbuch. Das bis dato vorgebrachte Argument einer Vermischung von krautigem und holzigem Material ist hiermit nicht mehr vereinbar.

Was darf NICHT auf dem Strauchschnittplatz abgeladen werden?

  • Fallobst
  • Sägemehl & Sägespäne
  • Illegaler Abfall
  • Rasenschnitt
  • Wurzelstöcke
  • Gartenabfälle
  • Tierkäfiginhalt

Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Rasenschnitt!

  1. Kompostierung: Nutzen Sie den Rasenschnitt zur Kompostierung im eigenen Garten, um wertvollen Humus zu erzeugen.
  2. Mulchen: Belassen Sie den Rasenschnitt direkt auf dem Rasen, um den Boden mit Nährstoffen zu versorgen und Feuchtigkeit zu speichern.
  3. Saisontonne: Bestellen Sie eine Biotonne für Rasenschnitt und andere Gartenabfälle für mindestens 6 Monate. Alternativ kann Ihre bisherige Biotonne auch auf Dauer ausgetauscht werden, so haben Sie das ganze Jahr mehr Tonnenvolumen zur Verfügung. (Beispiel: von 120-l-Tonne auf 240-l-Tonne)
  4. Rasenroboter: Ein Rasenroboter schneidet das Gras und lässt den Rasenschnitt direkt auf dem Rasen liegen – eine einfache Möglichkeit, den Boden zu bereichern.

(Quelle: rh-entsorgung.de)