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Ausgabe 15/2024
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. April 2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern vom 21. März 2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für 2024

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2024 von bisher 0,00 Euro auf 2.300.000,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich

Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 6.630.000,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2024 von bisher 4.500.000 Euro auf 4.500.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb

Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

2. Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

3. Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und der Beiträge für ständige Einrichtungen (§ 2 Kommunalabgabengesetz) der Verbandsgemeindewerke werden in einer gesonderten Satzung festgesetzt.

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

  1. Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einschließlich der beiden Städte Rheinböllen und Simmern eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird neu festgesetzt für das Haushaltsjahr 2024 auf 31,5 v. H.
  2. Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 betrug

28.143.385 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt

28.228.885 Euro

und zum 31.12.2023

26.943.143 Euro.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR (netto) sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in 5 Fällen zugelassen.

55469 Simmern/Hunsrück, den 12.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Simmern-Rheinböllen
Michael Boos, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3,4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

„Zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach den §§ 95 Absatz 4, 80 Absatz 3 i. V. m. §§ 102, 103 Absatz 2, 105 Absatz 3 GemO und § 15 EigAnVO erteilt:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.04.2024 bis einschließlich 23.04.2024 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 103, öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55469 Simmern/Hunsrück, den 12.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Simmern-Rheinböllen
Michael Boos, Bürgermeister