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Ausgabe 15/2025
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern vom 24.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

19.973.847,63 Euro

19.888.158,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.327.761,41 Euro

20.459.930,49 Euro

das Jahresergebnis auf

-353.913,78 Euro

-571.772,49 Euro

2. im Finanzhaushalt

2025

2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

243.584,22 Euro

309.825,51 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

396.919,00 Euro

516.912,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.946.050,00 Euro

8.124.773,00 Euro

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

-2.549.131,00 Euro

-7.607.861,00 Euro

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

2.305.546,78 Euro

7.298.035,49 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

2.549.131,00 Euro

7.607.861,00 Euro

zusammen auf

2.549.131,00 Euro

7.607.861,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

a)

für das Haushaltsjahr 2025

2.185.000,00 Euro

b)

für das Haushaltsjahr 2026

0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf

2.155.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:

2025:

10.217.000

2026:

11.163.000

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2025:

10.217.000

2026:

11.163.000

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

2025

2026

a)

Wasserversorgung

7.760.250 Euro

9.393.150 Euro

b)

Abwasserbeseitigung

4.777.840 Euro

6.682.850 Euro

c)

Energieversorgung Region Simmern

372.730 Euro

2.484.640 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

2025

2026

a)

Wasserversorgung

400.000,00 Euro

400.000,00 Euro

b)

Abwasser-beseitigung

1.400.000,00 Euro

1.400.000,00 Euro

c)

Energieversorgung Region Simmern

800.000,00 Euro

800.000,00 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig

2025

2026

a)

Wasserversorgung

8.400.000,00 Euro

0,00 Euro

b)

Abwasserbeseitigung

6.670.000,00 Euro

0,00 Euro

c)

Energieversorgung Region Simmern

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren vor­aussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

9.600.000,00 Euro.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und der Beiträge für ständige Einrichtungen (§ 2 Kommunalabgabengesetz) der Verbandsgemeindewerke werden in einer gesonderten Satzung festgesetzt.

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

1. Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einschließlich der beiden Städte Rheinböllen und Simmern eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt

a)

für das Haushaltsjahr 2025 auf

32,0 v. H.

b)

für das Haushaltsjahr 2026 auf

32,0 v. H.

2. Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Feb­ruar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 29.462.836 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 30.117.181,80 Euro und zum 31.12.2025 29.763.268,02 Euro.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR (netto) sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in 5 Fällen zugelassen.

55469 Simmern/Hunsrück, den 07.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Simmern-Rheinböllen
Michael Boos
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltsatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3,4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

„Die nach §§ 95 Abs. 4, 80 Abs. 3 i. V. m. §§ 102, 103 Abs. 2 GemO und § 15 EigAnVO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden teilen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit erteilt:

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde:

Haushaltsjahr 2025

2.549.131,-- Euro

Haushaltsjahr 2026

7.607.861,-- Euro

Summe der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:

Haushaltsjahr 2025

2.155.000,-- Euro

Haushaltsjahr 2026

- - -

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 105 Absatz 3 GemO)der Verbandsgemeinde

Haushaltsjahr 2025

10.217.000,-- Euro

Haushaltsjahr 2026

11.163.000,-- Euro

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeindewerke

Betriebszweig Wasserversorgung

Haushaltsjahr 2025

7.760.250,-- Euro

Haushaltsjahr 2026

9.393.150,-- Euro

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Haushaltsjahr 2025

4.777.840,-- Euro

Haushaltsjahr 2026

6.682.850,-- Euro

Betriebszweig Energieversorgung

Haushaltsjahr 2025

372.730,-- Euro

Haushaltsjahr 2026

2.484.640,-- Euro

Summe der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen“ für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von

9.600.000,-- Euro

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis einschließlich 24.04.2025 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 103, öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55469 Simmern/Hunsrück, den 07.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Simmern-Rheinböllen
Michael Boos
Bürgermeister