Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern vom 24.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.973.847,63 Euro | 19.888.158,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.327.761,41 Euro | 20.459.930,49 Euro |
| das Jahresergebnis auf | -353.913,78 Euro | -571.772,49 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 243.584,22 Euro | 309.825,51 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 396.919,00 Euro | 516.912,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.946.050,00 Euro | 8.124.773,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf | -2.549.131,00 Euro | -7.607.861,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.305.546,78 Euro | 7.298.035,49 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 2.549.131,00 Euro | 7.607.861,00 Euro |
| zusammen auf | 2.549.131,00 Euro | 7.607.861,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| a) | für das Haushaltsjahr 2025 | 2.185.000,00 Euro |
| b) | für das Haushaltsjahr 2026 | 0,00 Euro. |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf | 2.155.000 Euro. |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf: | |
| 2025: | 10.217.000 |
| 2026: | 11.163.000 |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: | |
| 2025: | 10.217.000 |
| 2026: | 11.163.000 |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig | |||
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| 2025 | 2026 |
| a) | Wasserversorgung | 7.760.250 Euro | 9.393.150 Euro |
| b) | Abwasserbeseitigung | 4.777.840 Euro | 6.682.850 Euro |
| c) | Energieversorgung Region Simmern | 372.730 Euro | 2.484.640 Euro |
| 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig | |||
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| 2025 | 2026 |
| a) | Wasserversorgung | 400.000,00 Euro | 400.000,00 Euro |
| b) | Abwasser-beseitigung | 1.400.000,00 Euro | 1.400.000,00 Euro |
| c) | Energieversorgung Region Simmern | 800.000,00 Euro | 800.000,00 Euro |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Simmern/Hunsrück für den Betriebszweig | |||
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| 2025 | 2026 |
| a) | Wasserversorgung | 8.400.000,00 Euro | 0,00 Euro |
| b) | Abwasserbeseitigung | 6.670.000,00 Euro | 0,00 Euro |
| c) | Energieversorgung Region Simmern | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 9.600.000,00 Euro. |
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und der Beiträge für ständige Einrichtungen (§ 2 Kommunalabgabengesetz) der Verbandsgemeindewerke werden in einer gesonderten Satzung festgesetzt.
1. Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einschließlich der beiden Städte Rheinböllen und Simmern eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird festgesetzt
| a) | für das Haushaltsjahr 2025 auf | 32,0 v. H. |
| b) | für das Haushaltsjahr 2026 auf | 32,0 v. H. |
2. Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 29.462.836 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 30.117.181,80 Euro und zum 31.12.2025 29.763.268,02 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR (netto) sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in 5 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltsatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3,4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
„Die nach §§ 95 Abs. 4, 80 Abs. 3 i. V. m. §§ 102, 103 Abs. 2 GemO und § 15 EigAnVO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden teilen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit erteilt:
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde:
| Haushaltsjahr 2025 | 2.549.131,-- Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 7.607.861,-- Euro |
| Summe der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: | |
| Haushaltsjahr 2025 | 2.155.000,-- Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | - - - |
| Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 105 Absatz 3 GemO)der Verbandsgemeinde | |
| Haushaltsjahr 2025 | 10.217.000,-- Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 11.163.000,-- Euro |
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeindewerke
Betriebszweig Wasserversorgung
| Haushaltsjahr 2025 | 7.760.250,-- Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 9.393.150,-- Euro |
| Betriebszweig Abwasserbeseitigung |
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| Haushaltsjahr 2025 | 4.777.840,-- Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 6.682.850,-- Euro |
| Betriebszweig Energieversorgung |
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| Haushaltsjahr 2025 | 372.730,-- Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 2.484.640,-- Euro |
Summe der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen“ für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von | 9.600.000,-- Euro |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis einschließlich 24.04.2025 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 103, öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.