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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 18/2026
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen des Forstzweckverbandes Simmern-Nord für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme

ab Mittwoch, den 06.05.2026,

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 108, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.

Simmern, den 24.04.2026
gez. Michael Boos
Verbandsvorsteher