Die Wahl zum Jugendparlament der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt.
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 29. April 2026 aufgrund der rechtzeitig eingereichten Bewerbungen für die Wahl zum Jugendparlament der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen folgende Bewerber*innen zugelassen (alphabethische Reihenfolge des Nachnamens):
| Vorname | Nachname | Ort |
| 1. | Lorena | Bozic | 55469 Simmern/Hunsrück |
| 2. | Ryan Christian | Feldsieper | 55471 Tiefenbach |
| 3. | Paul | Flad | 55496 Argenthal |
| 4. | Miro | Friedrich | 55496 Argenthal |
| 5. | Jannis | Kaack | 55469 Niederkumbd |
| 6. | Fynn Stefan | Klein | 55469 Simmern/Hunsrück |
| 7. | Philipp | Krebs | 55499 Riesweiler |
| 8. | Raphael | Kurz | 55499 Riesweiler |
| 9. | Junia | Lauf | 56291 Steinbach |
| 10. | Lina | Martin | 55469 Simmern/Hunsrück |
| 11. | Marie | Marxen | 55494 Rheinböllen |
| 12. | Bastian | Oberst | 55494 Rheinböllen |
| 13. | Ryan Andrew | Price | 55469 Klosterkumbd |
| 14. | Sophia | Scanlan | 55469 Simmern/Hunsrück |
| 15. | Frederike | Schneider | 55469 Simmern/Hunsrück |
| 16. | Helena | Simic | 55494 Rheinböllen |
Aufgrund dieser Bewerbungen wird im Online-Wahlsystem ein Stimmzettel bereitgestellt, auf dem die Bewerber*innen in vorbezeichneter Reihenfolge aufgeführt sind.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
| 1. | Die Wähler*innen haben so viele Stimmen, wie Jugendparlamentsmitglieder zu wählen sind. Das Jugendparlament besteht aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern. |
| 2. | Die Wähler*innen vergeben ihre Stimmen auf einem digitalen Stimmzettel. |
| 3. | Es können weniger, jedoch nicht mehr als 12 Stimmen abgegeben werden. Dies ist durch die Wahlsoftware ausgeschlossen. |
| 4. | Die Wähler*innen können den digitalen Stimmzettel durch Auswahl des entsprechenden Optionskästchens ungültig machen. |
Die Wahl zum Jugendparlament findet ausschließlich im Onlinewahlverfahren statt. Hierfür erhalten alle Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung einen personalisierten Zugang.
Die wahlberechtigten Personen, die am festgelegten Wahltag, 14. Juni 2026, das 14. aber noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Monate in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen gemeldet sind, erhalten in den nächsten Tagen, spätestens bis zum 24. Mai 2026, die Wahlbenachrichtigungen. Diese Unterlagen erhalten alle weiteren wichtigen Informationen.
Wer bis zum 24. Mai 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Montag, den 25. Mai 2026 Einwendungen erheben.