In letzter Zeit mehren sich wieder die Beschwerden, dass Hundebesitzer ihre Hunde beim Gassigehen ihr Geschäft auf Gehwegen, Feldwegen, Straßen und Freiflächen im ganzen Ortsgebiet erledigen lassen, ohne die Hinterlassenschaft zu entfernen. Dies ist für andere Mitbürgerinnen u. Mitbürger ganz besonders aber für unsere Kinder unzumutbar. Für ein friedliches Miteinander möchte ich alle Hundebesitzer zum wiederholten Male darum bitten, die Hinterlassenschaft entsprechend zu Entsorgen. Gleichzeitig bitte ich alle Benutzer der Feld und Wirtschaftswege in unserer Gemarkung darum, die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde zu beachten.
Insbesondere für Hundebesitzer verweist der § 2 Abs. 2 auf Bereiche, in denen Hunde nur angeleint und durch einen geeigneten Führer geführt werden dürfen.
| a) | auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb der Ortschaft |
| b) | auf dem Schinderhannes Radweg |
| c) | auf öffentlichen Straßen und Wirtschaftswegen, welche direkt an die Bebauung angrenzen. |
| d) | sowie in öffentlichen Anlagen |
Außerhalb der genannten Bereichen sind Hunde auf Aufforderung umgehend anzuleinen.