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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 21/2026
Neues aus dem Rathaus
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ZUSAMMENFASSUNG DER SITZUNG DES VERBANDGEMEINDERATES DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN-RHEINBÖLLEN VOM 04.05.2026

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerfragestunde lagen keine Fragen vor.

TOP 2: Vorstellung der Kriminalstatistik der VG Simmern-Rheinböllen

Der Leiter der Polizeiinspektion Simmern, Dennis Litz, stellte die Kriminalstatistik der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen vor und beantwortete diverse Fragen.

TOP 3: 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2026

Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit dem 1. Nachtragshaushalt 2026. Hintergrund sind insbesondere gestiegene Personalkosten sowie höhere Umlagegrundlagen. Durch Mehreinnahmen von rund 2,8 Millionen Euro kann statt des ursprünglich geplanten Defizits nun ein Überschuss von rund 912.000 Euro erzielt werden. Ein Antrag auf Senkung der Verbandsgemeindeumlage wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan wurde mehrheitlich beschlossen.

TOP 4: Erste Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) – Beratung und Beschlussfassung zum zweiten Planentwurf

Der Verbandsgemeinderat beriet über die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans mit Blick auf Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikflächen. Der Rat bekannte sich erneut zum Moratorium des Rhein-Hunsrück-Kreises gegen eine weitere massive Ausweisung von Windenergieflächen, sprach sich zugleich aber für Repowering bestehender Standorte aus. Mehrere neu vorgesehene Vorrangflächen wurden kritisch bewertet. Abschließend beschloss der Rat mehrheitlich eine Stellungnahme gegen die weitere Ausweisung zusätzlicher Vorrangflächen für Windenergie – mit Ausnahme bereits vorbelasteter Flächen und einzelner Arrondierungen.

TOP 5: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 – Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie)

Der Verbandsgemeinderat nahm die dritte erneute Offenlage der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe zur Windenergie zur Kenntnis. Im Fokus standen insbesondere drei an die Verbandsgemeinde angrenzende Vorrangflächen, darunter eine Erweiterung bei Dichtelbach.

Die Ortsgemeinde Dichtelbach sprach sich deutlich gegen die zusätzliche Flächenausweisung im Bereich des Vorranggebietes Nr. 28 aus und begründete dies unter anderem mit Belastungen durch bestehende Windenergieanlagen, Auswirkungen auf Landschaftsbild, Erholung, Gesundheit sowie fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung.

Der Verbandsgemeinderat schloss sich diesen Bedenken hinsichtlich der Flächendarstellung Nr. 28 an und bedauerte zugleich die weitere Ausweisung von Windenergieflächen im Bereich des Soonwaldes. Insgesamt wurden jedoch keine eigenen Betroffenheiten der Verbandsgemeinde festgestellt. Die Stellungnahme wurde entsprechend der Empfehlung einstimmig beschlossen.

TOP 6: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes – Wohnbaugebiet Altweidelbach

Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der 15. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes in Altweidelbach. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wurden die eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt.

Die Planung wurde in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises einzuholen.

TOP 7: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (Reich)

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Einstellung des Verfahrens zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Gemeinbedarfs- und Gewerbefläche in Reich.

Hintergrund ist, dass der Bedarf für ein neues Feuerwehrgerätehaus anderweitig gedeckt werden konnte und sich auch die Gewerbeflächennachfrage reduziert hat. Zudem ist das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde entfallen. Der Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2023 wurde aufgehoben.

TOP 8: Neuausrichtung der „Betreuenden Grundschule“ im Zuge des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)

Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der Neuausrichtung der Betreuenden Grundschule im Rahmen des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung.

Das bisher freiwillige Angebot der Verbandsgemeinde soll zum Schuljahr 2025/2026 auslaufen und ab 01.08.2026 in eine gesetzlich organisierte Struktur überführt werden. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis, der sich mit 40 % an den Personalkosten beteiligt.

Die bestehenden Elternbeiträge sollen trotz Ausweitung der Betreuungszeiten unverändert bleiben. Nach zwei Schuljahren ist eine Evaluation vorgesehen. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme empfohlen.

TOP 9: Grundschule Am Hochsteinchen Rheinböllen – Feststellung Erweiterungsbedarf „In der Henkersbitz“

Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit möglichen Erweiterungsflächen im Bereich „In der Henkersbitz“ zur Weiterentwicklung der Grundschule Am Hochsteinchen Rheinböllen im Rahmen der städtebaulichen Innenentwicklung.

Auf Grundlage einer Bedarfsanfrage der Stadt Rheinböllen sowie der Beratungen im Schulträgerausschuss wurde ein möglicher Flächenbedarf für schulische Zwecke ermittelt. Insgesamt sollen rund 925 m² angrenzender Flächen (u. a. Wege- und Teilflächen mehrerer Flurstücke) langfristig für eine schulische Erweiterung gesichert werden.

Die Bedarfsanmeldung dient der vorsorglichen Sicherung einer möglichen Weiterentwicklung der Grundschule bei weiterhin prognostizierter Vierzügigkeit. Die Umsetzung ist abhängig von einem späteren Bauleitplanverfahren der Stadt Rheinböllen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die genannten Flächen gegenüber der Stadt Rheinböllen als Schulentwicklungsflächen anzumelden.

TOP 10: Änderung der Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung der Feuerwehr

Der Verbandsgemeinderat beschloss die dritte Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr.

Hintergrund ist die jährliche Anpassung des kalkulierten Stundensatzes auf Basis der neuen bundesweiten Durchschnittswerte des Statistischen Bundesamtes sowie rechtliche Vorgaben zur konkreten Ausweisung in der Satzung. Der neue Stundensatz beträgt 45,15 €.

Die Anpassung wurde zuvor vom Brand- und Katastrophenschutzausschuss einstimmig empfohlen und ebenfalls einstimmig beschlossen.

TOP 11: Antrag CDU-Fraktion – Auflösung Feuerwehrkommission und Anpassung Vergabegrenzen

Der Verbandsgemeinderat befasste sich erneut mit der organisatorischen Struktur im Bereich Feuerwehr.

Beschlossen wurde die Auflösung der Feuerwehrkommission, da deren Aufgaben künftig durch den Ausschuss für Brand- und Katastrophenschutz übernommen werden. Die Wehrleitung wird künftig regelmäßig zu den Ausschusssitzungen eingeladen und erhält einen festen Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht der Feuerwehr“ sowie bedarfsorientiertes Rederecht.

Die ursprünglich beantragte Anhebung der Vergabegrenzen wurde nach Beratung nicht umgesetzt; die bestehende Wertgrenze von 150.000 € bleibt bestehen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich bei Gegenstimmen und Enthaltungen gefasst.

TOP 12: Mitteilungen und Anfragen

Unter Mitteilungen informierte Bürgermeister Boos über den Erwerb von Grundstücken für die Feuerwehrgerätehäuser in Biebertal und Oppertshausen. Damit können die weiteren Planungs- und Bauverfahren beginnen. Etwaige Fragen zur Entwässerung in Oppertshausen sollen im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

Sitzungsunterlagen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen können jederzeit unter dem folgenden Link oder dem QR-Code eingesehen werden. https://simmern.gremien.info/