Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit Schreiben vom 14.05.2024 als zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.263.640,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.230.640,00 Euro
das Jahresergebnis auf 33.000,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 102.960,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 201.750,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 480.800,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -279.050,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 176.090,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 Euro.
Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345 v.H.
- Grundsteuer B auf 465 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 40,00 €
- für den zweiten Hund 60,00 €
- für den dritten Hund 80,00 €
- für jeden weiteren Hund 100,00 €
- pro gefährlicher Hund das jeweils 15-fache der o.g. Beträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der jeweils geltenden Fassung, werden festgesetzt:
| 1. | Grabnutzungsentgelt |
| Überlassung einer Reihengrabstätte (Sarg) 275,00 € |
| 2. Belegung Reihengrabstätte (Urne) 100,00 € |
| Überlassung einer Reihengrabstätte (Urne) 150,00 € |
| 2. Belegung Reihengrabstätte (Urne) 100,00 € |
| Überlassung einer Rasengrabstätte (Sarg) 275,00 € |
| Überlassung einer Rasengrabstätte (Urne) 150,00 € |
| 2. Belegung Rasengrabstätte (Urne) 100,00 € |
| 2. | Benutzung Leichenhalle (Aufbahrung / Beisetzung) 40,00 € |
| Benutzung Leichenhalle (Aufbahrung / Kühlung) 80,00 € |
| 3. | Vorauszahlung für Grabentfernung- Reihengrabstätten (Sarg) 200,00 € |
| Reihengrabstätte (Urne) 120,00 € |
| Rasengrab (Sarg) 70,00 € |
| Rasengrab (Urne) 70,00 € |
Zusatzinformation für privatrechtlich geregelte Benutzungen:
Gemeindehaus
Saal
Saal und Theke (gewerbl.)
1. Tag 270,00 €
2. Tag 215,00 €
3. Tag 160,00 €
inkl. Energiekosten
Saal ohne Verkauf
Tagung/Versammlung 160,00 €
Privat 105,00 €
jeder weitere Tag 55,00 €
sportliche oder kulturelle Veranstaltung 105,00 €
inkl. Energiekosten
Beerdigung (incl. Küche u. Energie) 55,00 €
Gesellschaftsraum
gewerblich, 1. Tag 105,00 €
gewerblich, jeder weitere Tag 75,00 €
privat 1. Tag 65,00 €
privat, jeder weitere Tag 45,00 €
Beerdigungen (incl. Küche u. Energie) 55,00 €
AWO, Landfrauen, Frauenhilfe 25,00 €
inkl. Energiekosten
Küche
pro Tag 45,00 €
zzgl. Energiekosten
Kühlhaus
pro Tag 10,00 €
Schlachthaus
Grundgebühr pro Tier (Großvieh) 35,00 €
Grundgebühr Geflügel 45,00 €
incl. Nebenkosten
Grillplatz
Für Mengerschieder Bürger (Grundgebühr) pro Tag 30,00 €
Für auswärtige Mieter (Grundgebühr) pro Tag 70,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 5.742.008,72 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 5.780.408,72 Euro und zum 31.12.2024 5.813.408,72 Euro.
Hinweis
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.04.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 03.06.2024 bis einschließlich Dienstag, den 11.06.2024 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 111, öffentlich aus.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.