Nach § 14 LBKG hat der Bürgermeister vier Wochen vor der Wahl schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung alle wahlberechtigten Mitglieder unter Angaben der Tagesordnung einzuladen.
Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBKG werden alle Wehrführer der Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zu dieser Wahl eingeladen. Sollte ein Wehrführer verhindert sein, ist sein ordentlich bestellter Stellvertreter zu dieser Wahl wahlberechtigt.
Alle Wahlberechtigten können Wahlvorschläge unterbreiten. Bewerber können sich auch selbst vorschlagen.
Wahlvorschläge können bis zur Wahl eingereicht werden, werden jedoch erbeten bis spätestens Mittwoch, 10.07.2024. Diese können eingereicht werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern.
Die Wahl findet am Freitag, dem 12. Juli 2024 um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus Simmern statt.
Tagesordnungspunkte: